Die neue EU-KI-Verordnung (EU AI Act) schafft erstmals in Europa ein verbindliches Regelwerk für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
Doch neben Anforderungen an Transparenz, Risikoanalyse und Verantwortung enthält sie auch ein scharfes Instrument, um die Einhaltung dieser Regeln durchzusetzen: Bußgelder in Millionenhöhe.
Wer sich bisher auf Freiwilligkeit verlassen hat, wird künftig verpflichtet sein, die Nutzung von KI-Systemen aktiv zu kontrollieren und nachweislich sicher zu gestalten.
Warum der EU AI Act so hohe Strafen vorsieht
Die EU verfolgt mit dieser Verordnung ein klares Ziel: Vertrauen in Künstliche Intelligenz schaffen.
Damit das gelingt, braucht es verbindliche Grenzen – und Sanktionen für Organisationen, die diese missachten.
Das Prinzip ähnelt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Nur durch spürbare Konsequenzen wird aus „Empfehlung“ ein echtes Regelwerk.
Die Bußgelder sollen sicherstellen, dass KI-Systeme nicht zum Risiko für Verbraucher:innen, Unternehmen oder die Gesellschaft werden.
Besonders hoch fallen die Strafen dort aus, wo KI Entscheidungen über Menschen trifft – etwa bei der Vergabe von Krediten, der Auswahl von Bewerber:innen oder in sicherheitskritischen Bereichen.
Die Bußgeldstufen im Überblick
Die EU-KI-Verordnung unterscheidet mehrere Schweregrade von Verstößen. Je nach Art des Fehlverhaltens drohen unterschiedliche Höchststrafen:
Sehr schwere Verstöße:
Nutzung oder Bereitstellung verbotener KI-Systeme (z. B. Social Scoring, emotionserkennende Systeme am Arbeitsplatz, manipulative KI).
Bußgeld: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Schwere Verstöße:
Missachtung von Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme (z. B. fehlende Risikoanalyse, unzureichende menschliche Aufsicht, mangelnde Transparenz).
Bußgeld: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Sonstige Verstöße oder Falschangaben gegenüber Behörden:
z. B. das Unterlassen von Berichten oder die Abgabe unvollständiger Informationen.
Bußgeld: bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % des Jahresumsatzes.
Diese Zahlen sind bewusst hoch angesetzt – sie sollen sicherstellen, dass auch große Konzerne die Regeln ernst nehmen.
Schulungspflicht und Nachweisbarkeit: ein zentrales Schutzinstrument
Weniger bekannt, aber rechtlich hoch relevant: Der EU AI Act verpflichtet Unternehmen dazu, die Kompetenz ihrer Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen nachzuweisen.
Artikel 4 fordert ausdrücklich, dass Personen, die KI-Systeme entwickeln, betreiben oder beaufsichtigen, über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Fehlt dieser Nachweis, kann das – insbesondere im Rahmen von Prüfungen oder Vorfällen – als Verstoß gegen Sorgfaltspflichten gewertet werden.
Damit steigt das Risiko, dass auch fehlende oder unzureichende Schulung als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird – mit entsprechenden finanziellen Folgen.
Eine dokumentierte Schulung, etwa mit zertifiziertem AI-Literacy-Nachweis, kann hier zum entscheidenden Schutzfaktor werden.
Sie belegt, dass eine Organisation ihre Pflichten kennt, umsetzt und regelmäßig überprüft.
Wer kontrolliert die Einhaltung des EU AI Act?
In jedem Mitgliedstaat werden zuständige Aufsichtsbehörden benannt – ähnlich wie im Datenschutzrecht.
Diese Behörden sind befugt, KI-Systeme zu prüfen, Nachweise anzufordern und Sanktionen zu verhängen.
Auf europäischer Ebene wird ein neues European Artificial Intelligence Office eingerichtet, das die einheitliche Anwendung des Gesetzes koordiniert.
Unternehmen müssen also künftig jederzeit in der Lage sein, folgende Nachweise vorzulegen:
Dokumentation der eingesetzten KI-Systeme,
Klassifizierung nach Risikostufen,
Nachweise über Schulungen und Kompetenzen,
interne Richtlinien zum verantwortungsvollen KI-Einsatz.
Wer diese Dokumentation nicht liefern kann, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Reputationsschäden – insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen oder Audits.
Wann die Bußgelder greifen
Die Verordnung tritt stufenweise in Kraft. Bereits 2025 werden erste Bestimmungen verbindlich – insbesondere Verbote bestimmter Hochrisiko-Systeme.
Ab 2026 bis 2027 gelten die vollständigen Pflichten und Sanktionsmöglichkeiten.
Das bedeutet: Unternehmen, die jetzt handeln, können noch rechtzeitig Strukturen und Schulungen etablieren, bevor Aufsichtsbehörden aktiv prüfen.
Bußgelder vermeiden heißt Wissen aufbauen
Der beste Schutz gegen Strafen ist nicht juristische Defensive, sondern aktive Kompetenz.
Wer Mitarbeitende schult, Risiken versteht und Prozesse dokumentiert, erfüllt nicht nur gesetzliche Pflichten – sondern stärkt auch das Vertrauen in die eigene Organisation.
Eine gute KI-Schulung schafft Bewusstsein:
Wann greift Regulierung? Wo liegen Grenzen? Wie erkenne ich problematische Anwendungen?
Dieses Wissen ist der Schlüssel, um KI verantwortungsvoll und rechtskonform einzusetzen.
Fazit
Der EU AI Act ist kein symbolisches Gesetz, sondern ein umfassendes Regelwerk mit echten Konsequenzen.
Hohe Bußgelder, klare Verantwortlichkeiten und strenge Nachweispflichten verändern die Art, wie Europa mit Künstlicher Intelligenz umgeht.
Doch wer frühzeitig auf Aufklärung, Schulung und Compliance setzt, kann nicht nur Risiken vermeiden, sondern aktiv Vertrauen aufbauen – bei Mitarbeitenden, Kund:innen und Aufsichtsbehörden gleichermaßen.
Künstliche Intelligenz ist kein Risiko, wenn man sie versteht.
Der EU AI Act sorgt dafür, dass genau dieses Verständnis endlich zum Standard wird.